Allgemeine Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Dienstleistungen

Effective from 15.02.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Dienstleistungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer I.2. regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Delivery Hero für den Einkauf von Dienstleistungen („AGB“) alle Geschäftsbeziehungen zwischen (i) Delivery Hero SE, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland („DH SE“) oder den in den Bestellunterlagen unter Bezugnahme auf diese AGB bezeichneten verbundenen Unternehmen (gemäß § 15 AktG) (jeweils einzeln oder gemeinsam „Delivery Hero“) und (ii) ihren Geschäftspartnern, Verkäufern und Dienstleistern (jeweils ein „Dienstleister“ und zusammen die „Dienstleister“). DH SE und der/die Dienstleister werden nachfolgend einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Für jeden Vertrag, auf den diese AGB Anwendung finden, ist das jeweils bestellende verbundene Unternehmen von DH SE die alleinige Vertragspartei und haftet allein für die jeweilige Transaktion, die von ihr und dem Dienstleister im Rahmen dieser AGB durchgeführt wird. Zur Klarstellung: DH SE kann Bestellungen zu Gunsten seiner verbundenen Unternehmen abschließen.
    2. Diese AGB gelten nur, wenn der Dienstleister (a) Unternehmer ist, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Delivery Hero in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, (b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder (c) ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    3. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen wie hierin beschrieben (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt), unabhängig davon, ob der Dienstleister die Dienstleistungen selbst erbringt oder von Unterauftragnehmern erbringen lässt.
    4. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen mit demselben Dienstleister, ohne dass Delivery Hero in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Soweit zwischen Delivery Hero und dem Dienstleister ein individueller Rahmenvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen besteht, hat dieser Rahmenvertrag in dessen Anwendungsbereich Vorrang vor diesen AGB.
    5. Der Dienstleister wird die gleichen Preise und Bedingungen, die mit einem Delivery Hero Unternehmen vereinbart wurden, auch jedem anderen Delivery Hero Unternehmen für dieselben oder vergleichbare Dienstleistungen gewähren, es sei denn, es sind wesentliche und angemessene Änderungen eingetreten, die eine Anpassung der Preise und/oder Bedingungen rechtfertigen.
    6. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Dienstleisters werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero Vertragsbestandteil.
    7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Dienstleisters bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen in englischer oder deutscher Sprache erfolgen.
  2. Abschluss des Vertrages
    1. Das Zustandekommen des Vertrages zwischen Delivery Hero und dem Dienstleister erfordert die Annahme eines Angebots. Falls der Dienstleister ein Angebot unterbreitet, kann Delivery Hero dieses Angebot bis zu dem Zeitpunkt annehmen, zu dem der Dienstleister vernünftigerweise erwarten kann, die Antwort von Delivery Hero zu erhalten, es sei denn, das Angebot des Dienstleisters sieht eine andere Frist für die Annahme vor. Das Angebot gilt als von Delivery Hero angenommen, wenn es dem Dienstleister von den bevollmächtigten Vertretern Delivery Heros schriftlich bestätigt wird.
    2. Wenn Delivery Hero dem Dienstleister durch Übersendung einer Bestellung ein Angebot unterbreitet, ist Delivery Hero für einen Zeitraum von einer (1) Woche ("Annahmefrist") an dieses Angebot gebunden, es sei denn, Delivery Hero erklärt etwas anderes. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme des Angebots des Dienstleisters ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annahmeerklärung des Dienstleisters bei Delivery Hero maßgeblich.
    3. Jede Annahme des Angebots nach Ablauf der Annahmefrist gilt als Ablehnung des Angebots von Delivery Hero und als neues Angebot des Dienstleisters. Dasselbe gilt auch für eine Annahme bei gleichzeitiger Hinzufügung von Ergänzungen, Einschränkungen oder anderen Änderungen. Delivery Hero ist nicht verpflichtet, das neue Angebot des Dienstleisters anzunehmen.
    4. Diese AGB und die Bestellunterlagen (insbesondere Angebot und Annahme oder Bestellung und Auftragsbestätigung sowie allfällige Spezifikationen, soweit vorhanden und anwendbar) sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Delivery Hero und dem Dienstleister.
    5. In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse findet keine Vertragsverlängerung oder automatische Vertragserneuerung statt, es sei denn dies ist durch die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
  3. Recht auf Bestimmung der Leistung
    1. Delivery Hero behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt und den Ort der Dienstleistung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung (Textform genügt) spätestens fünf (5) Werktage (wie unten definiert) vor dem vereinbarten Termin zu ändern. "Werktag" ist jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Deutschland.
    2. Delivery Hero verpflichtet sich, dem Dienstleister nachgewiesene und angemessene Mehrkosten zu erstatten, die unmittelbar durch die von Delivery Hero vorgängig genehmigte Änderung verursacht werden, vorbehältlich der nachfolgenden Ziffer III.3. Sollten diese Änderungen zu unvermeidbaren Verzögerungen der Dienstleistungen bezüglich der ursprünglich vereinbarten Leistungszeiten führen, so werden diese Leistungszeiten umgehend und gemeinsam neu definiert. Unvermeidbare Verzögerungen nach dieser Klausel sind solche Verzögerungen, die im Rahmen der normalen Produktions- und Handelsaktivitäten des Dienstleisters auch dann unvermeidbar sind, wenn der Dienstleister alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat eine solche Verzögerungen zu verhindern.
    3. Der Dienstleister verpflichtet sich, Delivery Hero unverzüglich, spätestens jedoch drei (3) Werktage nach Erhalten der Änderungsmitteilung von Delivery Hero, über die voraussichtlichen Mehrkosten und/oder Leistungsverzögerungen zu informieren.
    4. Delivery Hero ist nicht verpflichtet, Bürokosten oder Verwaltungsgebühren und -kosten zu übernehmen, die dem Dienstleister im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit und der Erbringung von Dienstleistungen für Delivery Hero entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beleuchtung, Strom, Erfrischungen, Fotokopien, Druck, Porto, Telefongebühren, Fax, Gebühren für Datenbanken, IT-Kosten, Archivierungskosten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Kosten für Telekommunikation, Ablage, Hausboten und computergestützte Recherchen). Wenn Delivery Hero nach eigenem Ermessen Gebühren oder Auslagen bestreitet, ist Delivery Hero berechtigt, die Zahlung des strittigen Betrags zurückzuhalten.
    5. Wenn im Rahmen der Dienstleistungen Reisen erforderlich sind, gelten die Reiserichtlinien von Delivery Hero (die "Reiserichtlinien"). Die Reiserichtlinie ist auf Anfrage des Dienstleisters erhältlich. Bevor der Dienstleister Reisekosten auslegt, muss er die Genehmigung von Delivery Hero einholen und die Kosten begründen. Delivery Hero entscheidet nach freiem Ermessen, ob diese Kosten gerechtfertigt sind oder nicht, und ist nicht verpflichtet, die Kosten für Reisekosten zu übernehmen, die außerhalb der Reiserichtlinie liegen.
  4. Allgemeine Anforderungen an die Dienstleistungen
    1. Der Dienstleister hat die Leistungen in der vereinbarten oder allgemein anerkannten branchenüblichen Qualität und nach dem aktuellen Stand der Technik sowie fachgerechten Qualitätsstandards zu erbringen und dies laufend zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Dienstleister ist verpflichtet, Delivery Hero unverzüglich über alle bei der Ausführung der Leistungen auftretenden Schwierigkeiten oder absehbaren Verzögerungen zu informieren. Der Dienstleister wird Delivery Hero auf deren Verlangen jederzeit Einblick in die jeweiligen Arbeitsergebnisse und sonstige von Delivery Hero gewünschte projektbezogene Informationen gewähren.
    2. Dienstleistungen, die in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände von Delivery Hero erbracht werden, werden vom Dienstleister unter Einhaltung der technischen und organisatorischen Anforderungen von Delivery Hero als eigenständige und unabhängige Dienstleistung des Dienstleisters erbracht.                 
    3. Der Dienstleister ist für die Organisation seiner Arbeitsabläufe zur Erfüllung der Dienstleistungen verantwortlich. Der Dienstleister oder seine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer unterliegen keinen Weisungen von Delivery Hero bezüglich der Art und Weise, wie die Dienstleistungen zu erbringen sind. Als Weisungen im obigen Sinne gelten nicht die allgemeinen Vorgaben von Delivery Hero, die für die Erbringung von Dienstleistungen für Delivery Hero gelten (z.B. Sicherheitsvorschriften), sowie allgemeine Vorgaben, die dem Dienstleister für die Ausführung der Tätigkeit oder der Projekte gegeben werden und die für die Erfüllung der Dienstleistungen notwendig sind. 
    4. Delivery Hero stellt Ressourcen (Räumlichkeiten, Hard- und Software, Materialien usw.) nur zur Verfügung, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    5. Die Nutzung der Räumlichkeiten, Büroräume oder sonstiger Einrichtungen von Delivery Hero durch den Dienstleister bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Delivery Hero, in der die zulässige Nutzung festgelegt wird. Der Zutritt des Dienstleisters zu den Räumlichkeiten von Delivery Hero unterliegt den jeweiligen Richtlinien für Besucher von Delivery Hero.
    6. Die Nutzung der Standorte und/oder Räumlichkeiten von Delivery Hero führt nicht zu einer Verpflichtung zur Bereitstellung von Ressourcen, die über die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Verpflichtungen hinausgeht. Die von Delivery Hero zur Verfügung gestellten Ressourcen dürfen vom Dienstleister und seinen Mitarbeitern und/oder zugelassenen Unterauftragnehmern (Ziffer XVII) ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden. Der Dienstleister ist nicht befugt, Mitarbeitern von Delivery Hero Weisungen zu erteilen.
    7. Benötigt der Dienstleister zur Erbringung der Dienstleistung (insbesondere der Leistungen nach Ziffer VII.) Zugang zum IT-Infrastruktursystem von Delivery Hero, hat er zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Delivery Hero einzuholen. Die für die Nutzung anfallenden Kosten trägt der Dienstleister. Der Dienstleister darf auf die IT-Infrastruktur von Delivery Hero ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Richtlinien von Delivery Hero zugreifen.
    8. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten im Namen von Delivery Hero zu handeln, es sei denn, er wurde von Delivery Hero ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt.    
  5. Leistungszeit und Leistungsverzug
    1. Die vereinbarten Fristen und Termine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung haftet der Dienstleister nach den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und im Falle des Mangels solcher, nach den gesetzlichen Vorschriften. Abschnitt III. bleibt hiervon unberührt.
    2. Der Dienstleister verpflichtet sich, Delivery Hero unverzüglich schriftlich über voraussichtliche Verzögerungen bei der Erbringung der Dienste oder Arbeitsergebnisse (wie unten definiert) gleich aus welchem Grund zu unterrichten.
    3. Im Falle eines Verzugs bei der Erbringung der Dienstleistungen kommt der Dienstleister auch ohne Mahnung in Verzug.
    4. Leistungen vor den vereinbarten Leistungszeiten werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero akzeptiert.
  6. Leistung, Bereitstellung, Annahmeverzug
    1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Dienstleistungen am Geschäftssitz von Delivery Hero erbracht.
    2. Der Dienstleister informiert Delivery Hero unverzüglich in Textform, sofern von Delivery Hero bereitgestellte Informationen oder Unterlagen, die für die Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind, nach Einschätzung des Dienstleisters unvollständig oder unrichtig sind.
  7. Softwarebezogene Dienstleistungen
    1. In Bezug auf softwarebezogene Dienstleistungen, wie die Bereitstellung und Entwicklung von Software (im Folgenden als "Software" bezeichnet), oder die Erbringungen von softwarebezogenen Leistungen (zusammen im Folgenden als "Softwaredienstleistungen" bezeichnet) gewährleistet und sichert der Dienstleiter zu, dass er vor der Bereitstellung von Software an Delivery Hero dem Stand der Technik entsprechende Software-Sicherheitstests durchführt und ein dem Stand der Technik entsprechendes Antivirenprogramm einsetzt, um sicherzustellen, dass (i) Softwaredienstleistungen und/oder die bereitgestellte Software keine kritischen Sicherheitslücken enthalten, die die Integrität und Vertraulichkeit der Systeme und Daten von Delivery Hero oder angeschlossener Dritter beeinträchtigen könnten, und dies Delivery Hero z. B. durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachweist und (ii) der Dienstleister vor der Bereitstellung von Software ein dem Stand der Technik entsprechendes Antivirenprogramm einsetzt und sicherstellt, dass die Software keine Malware, Computerviren, Würmer oder ähnliches enthält. Der Dienstleister verfügt über Pläne zur Aufrechterhaltung des Betriebs in Bezug auf IT-Sicherheitsmaßnahmen und überprüft diese mindestens einmal im Jahr.
    2. Softwaredienstleistungen und Software dürfen keine Funktionen enthalten, die das Sammeln, Übertragen, Speichern oder die Verarbeitung  der Daten von Delivery Hero in einer anderen Form ermöglichen, es sei denn, Delivery Hero hat diesem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    3. Bei der Erbringung von Softwaredienstleistungen erstellt der Dienstleister regelmäßig (mindestens täglich) Sicherungskopien der bereitgestellten Software und aller Daten, die für Delivery Hero erforderlich sind, um die Softwaredienstleistungen vollständig zu nutzen.
    4. Freie und quelloffene Software ("FOSS") darf bei der Bereitstellung der Softwaredienstleistungen und Software nur eingesetzt werden, wenn dies im Voraus von Delivery Hero schriftlich vereinbart wurde.
    5. Beabsichtigt der Dienstleister, bei der Erbringung der Softwaredienstleistungen und/oder der Bereitstellung der Software FOSS zu verwenden, verpflichtet sich der Dienstleister als wesentliche Vertragspflicht, Delivery Hero unverzüglich in Textform mitzuteilen, (i) welche FOSS-Komponenten verwendet werden sollen, (ii) welche Urheberrechtshinweise und Lizenzbedingungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind und Delivery Hero eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen und (iii) Delivery Hero ausdrücklich zu bestätigen, dass kein Effekt ausgelöst wird, der dazu führt, dass abgeleitete Werke unter den FOSS-Lizenzbedingungen frei verbreitet und verändert werden können ("Copyleft-Effekt"), aufgrund dessen die Softwaredienstleistungen und/oder die bereitgestellte Software ganz oder teilweise als FOSS eingestuft werden würden.
    6. Der Dienstleister bestätigt, dass keine proprietären Softwarekomponenten vom Copyleft-Effekt erfasst oder betroffen sind. Soweit die Verwendung von FOSS nach dieser Ziffer VII zulässig ist, ist der Dienstleiter verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verwendung von FOSS die vertragsgemäße oder beabsichtigte Nutzung der Softwaredienstleistungen durch Delivery Hero nicht einschränkt. Der Dienstleister wird Delivery Hero die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
    7. Stellt der Dienstleister Delivery Hero ohne vorherige Zustimmung von Delivery Hero Softwaredienstleistungen, die FOSS enthalten oder beruht die Zustimmung von Delivery Hero auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden Angaben, die nach dem vorstehenden Absatz durch den Dienstleister erteilt werden, so ist Delivery Hero berechtigt, nach eigener Wahl vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder zu verlangen, dass der Dienstleister die FOSS durch gleichwertige proprietäre Software ersetzt.
  8. Software as a Service (SaaS)
    1. Softwaredienstleistungen, die vom Dienstleister als Cloud-Dienste oder Software as a Service ("SaaS") zur Verfügung gestellt werden, werden vor Beginn des Lizenzzeitraums und auf Anfrage jederzeit während der Laufzeit des SaaS-Lizenz ("Lizenzdauer") ohne zusätzliche Kosten mit den für die Nutzung des Cloud-Dienstes oder der SaaS erforderlichen Informationen und Tools (z.B. Benutzername, Passwörter, Zugangscodes oder Zugangssoftware) bereitgestellt. 
    2. Die Bestimmungen in Ziffer VII gelten entsprechend für SaaS, sofern die Bereitstellung der SaaS-Lösung beinhaltet, dass (i) FOSS oder Teile davon (dauerhaft oder vorübergehend) auf Systemen und/oder in Produkten von Delivery Hero oder Dritten gespeichert werden, oder (ii) ein Copyleft-Effekt ausgelöst wird.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Verfügbarkeit des SaaS mindestens 99,5% pro Kalendermonat. Delivery Hero kann dem Dienstleister Service-Level-Anforderungen für die Bereitstellung der SaaS vorgeben. Stellt der Dienstleister die Service-Level oder die Verfügbarkeit nicht entsprechend de Anforderungen zur Verfügung, hat Delivery Hero das Recht, die Lizenzgebühr entsprechend (anteilig) anzupassen. Sofern der Dienstleister (a) die oben angegebene Verfügbarkeit der SaaS drei (3) Monate gewährleistet oder (b) andere Service-Level-Anforderungen nicht erfüllt, hat Delivery Hero, zusätzlich zu dem Minderungsrecht, das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    4. Der Dienstleister wird während der Lizenzdauer ohne zusätzliche Vergütung fortlaufend Wartungsleistungen, Updates und Upgrades für die SaaS-Lösung bereitstellen. Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrade werden vom Dienstleiter an Samstagen oder Sonntagen und in jedem Fall außerhalb der regulären Geschäftszeiten in Deutschland (9 Uhr bis 18 Uhr MEZ) durchgeführt, es sei denn, der Dienstleister muss ein Sicherheitsproblem beheben.
    5. Falls ein Upgrade eine Preisänderung erfordert, wird der Dienstleister Delivery Hero im Voraus schriftlich über das Upgrade und die Preisänderung informieren. Falls Delivery Hero eine solche Preisänderung nicht akzeptiert, hat Delivery Hero das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    6. Bevor der Dienstleister wesentliche Änderungen am SaaS vornimmt, die Auswirkungen auf Delivery Hero haben können, wird der Dienstleister Delivery Hero drei (3) Monate im Voraus mit den Informationen in Textform informieren, die für eine ununterbrochene Fortsetzung der vertragsgemäßen Nutzung des SaaS erforderlich sind.
    7. Der Dienstleister wird bei der Bereitstellung des SaaS mindestens die Anforderungen und Standards des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einhalten und Delivery Hero auf Anfrage eine Bestätigung über die Geheimhaltungsverpflichtungen des Dienstleisters vorlegen.
    8. Delivery Hero gestattet dem Dienstleister keine Überprüfungen der Nutzung der SaaS-Lösung in den Räumlichkeiten von Delivery Hero. 
  9. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend; Abschnitt III. bleibt hiervon unberührt. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
    2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Dienstleistungen und Nebenleistungen des Dienstleisters (einschließlich Bereitstellung, Montage oder Aufbau) sowie alle Nebenkosten (wie z.B. Haftpflichtversicherung sowie Bankgebühren) ein.
    3. Der Dienstleister stellt Delivery Hero die jeweilige Gebühr auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung des bereitgestellten SaaS in Rechnung.
    4. Sofern nicht anders in Textform vereinbart, ist der vereinbarte Preis von Delivery Hero innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach vollständiger Erbringung der Dienstleistungen und Bereitstellung der Leistung (einschließlich der ggf. vereinbarten Abnahmeprüfung) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu zahlen.
    5. Jede vom Dienstleister ausgestellte Rechnung muss: (i) den Namen der Abteilung oder der Person von Delivery Hero enthalten, die den Dienstleisteren beauftragt hat, (ii) eine Bestellnummer enthalten, die von Delivery Hero oder im Namen von Delivery Hero mitgeteilt wurde; (iii) mit dem geltenden Umsatzsteuergesetz übereinstimmen (iv) per E-Mail an diese Person/Abteilung sowie an die folgende Mailbox geschickt werden: [email protected];
    6. Soweit Delivery Hero nach zwingendem Recht Zinsen schuldet, ist der Zinssatz auf den nach dem anwendbaren Recht zulässigen Mindestbetrag begrenzt. Bevor Delivery Hero mit ihrer Zahlung in Verzug gerät, muss der Dienstleister eine schriftliche Mahnung ausgesprochen haben.
    7. Delivery Hero behält sich das Recht vor, fällige Zahlungen zurückzuhalten, wenn ihr gegenüber dem Dienstleister Ansprüche wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistung zustehen
  10. Bereitstellung des Arbeitsergebnisses und Abnahme der Leistungen
    1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Dienstleister die erfolgreiche Bereitstellung der vertraglichen Leistung ("Arbeitsergebnis").
    2. Soweit der Dienstleister Arbeitsergebnisse erstellt oder die Abnahme der Dienstleistungen ausdrücklich zwischen Delivery Hero und dem Dienstleister in einem Bestelldokument vereinbart wird, unterliegt das Arbeitsergebnis einer förmlichen Abnahme, die von Delivery Hero schriftlich erklärt werden muss. Der Dienstleister kann Teilabnahmen nur verlangen, sofern diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden und die Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse für eine Teilabnahme geeignet ist.
    3. Soweit Delivery Hero die vom Dienstleister erbrachten Leistungen bzw. Waren nicht abnimmt, hat der Dienstleister die abnahmeverhindernden Mängel unverzüglich zu beseitigen und seine Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse erneut zur Abnahme einzureichen. Die vorstehenden Abnahmebestimmungen gelten entsprechend für solche Wiedervorlagen.
  11. Eigentumsrecht; geistiges Eigentum; Lizenz
    1. Unbeschadet von Ziffer XI.3 sind die Arbeitsergebnisse und alle Rechte, Titel und Interessen daran mit ihrer Entstehung ausschließliche Rechte von Delivery Hero und der Dienstleister hat daran keinerlei Rechte.  Der Dienstleister überträgt Delivery Hero im Zeitpunkt ihrer Entstehung uneingeschränkt alle Rechte, Titel und Interessen an allen Arbeitsergebnissen in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand. Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Rechte an den Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Mängeln, Lasten, Pfandrechten und Rechten Dritter nach geltendem Recht an Delivery Hero zu übertragen.
    2. Soweit die teilweise und/oder vollständige Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts an den Arbeitsergebnissen rechtlich möglich sind, überträgt der Dienstleister dieses Recht hiermit in vollem Umfang als absolutes Recht im Zeitpunkt der Erstellung.
    3. Soweit eine Rechtsübertragung nach Ziffer XI.2 rechtlich nicht möglich ist und die Parteien nichts anderes vereinbart haben, räumt der Dienstleister Delivery Hero hiermit ohne weitere Vergütung ein unwiderrufliches und unbefristetes, weltweites, ausschließliches Recht zur Nutzung und Verwertung der Arbeitsergebnisse für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verwendungszwecke durch Delivery Hero im Hinblick auf alle derzeit bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten mit dem Recht zur Unterlizenzierung ein ("Ausschließliche Lizenz"). Delivery Hero nimmt die Einräumung der ausschließlichen Lizenz hiermit an.
    4. Die ausschließliche Lizenz wird so umfassend wie rechtlich möglich, ausdrücklich ohne Einschränkung, unbefristet (in Bezug auf Dauer, räumlichen Geltungsbereich und Umfang der betreffenden Rechte), exklusiv und abtretbar mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen an Dritte erteilt.
    5. Die ausschließliche Lizenz umfasst insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse, auf denen die jeweiligen Schutzrechte beruhen, ganz oder teilweise zu vervielfältigen (und/oder vervielfältigen zu lassen), zu speichern (und/oder speichern zu lassen) oder zu kopieren (und/oder kopieren zu lassen), und zwar dauerhaft oder vorübergehend mit beliebigen Mitteln und in beliebiger Form, einschließlich des Ladens, Darstellens, Betreibens, Übertragens, das Recht, die Arbeitsergebnisse in Datenbanken oder Sammlungen zu verwenden, die Arbeitsergebnisse zu verbreiten, zu senden, auszustellen oder zu präsentieren, sowie das Recht, diese Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sie rechtlich zu übertragen und die Arbeitsergebnisse in jeder Form zu darzubieten (und/oder darbieten zu lassen), mit oder ohne Vergütung.
    6. Die ausschließliche Lizenz beinhaltet auch das Recht, Arbeitsergebnisse zu übersetzen oder übersetzen zu lassen, sie zu bearbeiten, neu zu ordnen und in sonstiger Weise zu verändern oder zu modifizieren, Arbeitsergebnisse weiterzuentwickeln einschließlich der Veränderung von Funktionen oder des Aussehens, an andere Werke anzupassen, Teile der Arbeitsergebnisse auszutauschen oder Arbeitsergebnisse mit anderen Werken zu kombinieren und die Ergebnisse einer solchen Kombination als das ursprüngliche Arbeitsergebnis zu nutzen.
    7. Ist die Überlassung eines Arbeitsergebnisses oder einer Exklusivlizenz nicht vereinbart, räumt der Dienstleister Delivery Hero ein nicht ausschließliches, voll bezahltes, unterlizenzierbares weltweites Recht ein, die überlassene Software während der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß und vertragsgemäß zu nutzen. Gleiches gilt für SaaS während der Lizenzdauer. 
    8. Soweit nicht anders vereinbart, bleiben die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von einer Kündigung oder einem Rücktritt vom jeweiligen Vertrag unberührt. Im Falle des Rücktritts hat der Dienstleister Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzungsrechte an den bereits erstellten Arbeitsergebnissen, sofern Delivery Hero nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Das Gleiche gilt im Falle der Kündigung, soweit der Dienstleister noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
    9. Der Dienstleister garantiert, dass die Dienstleistungen keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen und dass die Nutzung oder der Verkauf der Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnisse durch Delivery Hero solche Rechte Dritter nicht verletzt.
    10. An den dem Dienstleister zur Verfügung gestellten technischen Spezifikationen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern und anderen Unterlagen behält sich Delivery Hero alle geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte, einschließlich Eigentums- und Urheberrechten, vor; sie dürfen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Delivery Hero nicht zugänglich gemacht werden. Solche Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für die Entwicklung und Erbringung der Dienstleistungen und/oder die Lieferung der Arbeitsergebnisse zu verwenden und nach Abschluss der Lieferung, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertrages, an Delivery Hero zurückzugeben und allfällige Kopien zu vernichten oder zu löschen.
  12. Entschädigung
    1. Der Dienstleister stellt DH SE und alle betroffenen Tochtergesellschaften von DH SE in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der Verletzung von geistigem Eigentum oder anderen Schutzrechten geltend gemacht werden, einschließlich aller Gebühren und Kosten, die DH SE und allen betroffenen Tochtergesellschaften von DH SE im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen (insbesondere Rechtsverfolgungs- und Prozesskosten und -gebühren).
    2. Der Dienstleister stellt DH SE und das betreffende verbundene Unternehmen uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten frei, die sich aus der Nutzung von FOSS und/oder der unbefugten Nutzung der IT-Infrastruktur von DH SE und eines anderen betroffenen verbundenen Unternehmens von DH SE ergeben.
    3. Delivery Hero wird den Dienstleister unverzüglich benachrichtigen, wenn Delivery Hero von Ansprüchen Dritter Kenntnis erlangt.
    4. Der Dienstleister unterstützt Delivery Hero in jeder Weise bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.
  13. Gewährleistung und Mängel
    1. Der Dienstleister gewährleistet, dass (i) die Leistungen (einschließlich der Arbeitsergebnisse) in der Bestellung oder einem anderen Vertragsdokument vereinbarten Spezifikationen entsprechen, und (ii) die Leistungen alle geltenden deutschen und europäischen Industriestandards und Sicherheits- oder technischen Vorschriften erfüllen. Der Dienstleister haftet für falsche oder ungenaue Beratung oder Informationen, die er Delivery Hero in Bezug auf die Dienstleistungen erteilt.
    2. Die kaufmännische Untersuchungspflicht von Delivery Hero beschränkt sich auf Mängel, die bei der Leistung im Wege einer augenscheinlichen Untersuchung zu Tage treten.
  14. Haftung
    1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden von DH SE und/oder seinen verbundenen Unternehmen, die durch den Dienstleister und/oder seine Unterauftragnehmer, Organe, Angestellten und sonstiges Personal, Vertreter, Agenten und andere vom Dienstleister eingeschaltete Dritte verursacht werden, sofern diese Schäden auf der Verletzung einer Garantie oder Gewährleistung oder einer Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht durch den Dienstleister beruhen (insbesondere auch  für Folge- und Vermögensschäden). Beruht der Schaden auf einer Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht, so haftet der Dienstleister nicht, wenn er nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
    2. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt der Dienstleister die Haftung für alle von Dritten geltend gemachten Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden und stellt Delivery Hero und sämtliche verbundenen Unternehmen von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, der Dienstleister und/oder seine Unterauftragnehmer, Organe, Angestellten und sonstiges Personal, Vertreter, Beauftragte und sonstige vom Dienstleister eingeschaltete Dritte haben den Schaden nicht zu vertreten.
    3. Der Dienstleister ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Sachschäden, Personenschäden und Produkthaftung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens einer (1) Million Euro pro Schadensfall abdeckt. Auf Anfrage sendet der Dienstleister Delivery Hero eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.
  15. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Vertragsbedingungen sowie die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags erhaltenen Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen) auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln und nur für die Ausführung des Vertrags zu verwenden.
    2. Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen und Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an Delivery Hero zurückzugeben oder zu entsorgen, sobald er diese für die Ausführung des Vertrages nicht mehr benötigt.
    3. Der Dienstleister verpflichtet seine Unterauftragnehmer zur Geheimhaltung nach Maßgabe dieses Abschnitts XV.
    4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere mit der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO"). Während die Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag von Delivery Hero durchgeführt werden und diese Verarbeitungstätigkeiten in den Anwendungsbereich von Art. 28 DSGVO fallen, muss diesem Vertrag ein separater Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) für die Verarbeitung im Auftrag von Delivery Hero gemäß Art. 28 DSGVO beigefügt werden. Bestimmen die Parteien gemeinsam die Zwecke und Mittel der Bearbeitung von Personendaten, so ist ein separater Vertrag gemäß Art. 26 DSGVO zu schließen.
  16. Sicherheitsvorfälle, Löschung von Kundendaten
    1. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls (wie unten definiert), der zu einem Verlust oder Missbrauch der Daten von Delivery Hero führt, muss der Dienstleister auf seine eigenen Kosten und Ausgaben: (i) Delivery Hero unverzüglich, jedoch nicht später als achtundvierzig (48) Stunden, nachdem er von dem Sicherheitsvorfall Kenntnis erlangt hat, über den Sicherheitsvorfall informieren, (ii) Delivery Hero alle Einzelheiten und einen vollständigen schriftlichen Bericht über den Sicherheitsvorfall zukommen lassen, (iii) die Ursache des Sicherheitsvorfalls untersuchen, (iv) mit Delivery Hero bei allen Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen gegen Dritte kooperieren, um die Eigentumsrechte oder andere Interessen von Delivery Hero zu schützen, und (v) den Sicherheitsvorfall beheben und eine Wiederholung eines Sicherheitsvorfalls verhindern. "Sicherheitsvorfall" bezeichnet jeden unbefugten Zugriff, jede Offenlegung, jeden Missbrauch, jede Beschädigung, Übertragung, Änderung, Zerstörung oder Manipulation der Daten von Delivery Hero im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder den begründeten Verdacht, dass eines der vorgenannten Ereignisse durch eine unbefugte Person oder Einrichtung, einschließlich der Mitarbeiter des Dienstleisters, stattfindet oder stattgefunden hat.
    2. Sofern Backups und Datensicherungen der Daten von Delivery Hero bestehen, muss der Dienstleister die Löschung der Daten von Delivery Hero innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Vertrags abschließen. Daten von Delivery Hero dürfen nur dann länger aufbewahrt werden, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
  17. Unterauftragnehmer

    Der Dienstleister darf Unterauftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Delivery Hero einsetzen. Die Erteilung der schriftlichen Zustimmung erfolgt nach eigenem Ermessen durch Delivery Hero. Der Dienstleister hat die ihm auferlegten Verpflichtungen schriftlich an den Unterauftragnehmer weiterzugeben und dies Delivery Hero auf Verlangen nachzuweisen. Der Dienstleister hat die Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen, anzuweisen und zu überwachen; er haftet für die Unterauftragnehmer in vollem Umfang, d.h. wie für eigenes Verschulden. Der Dienstleister hat das alleinige Weisungsrecht gegenüber den Unterauftragnehmern; der Dienstleister organisiert deren Einsatz selbständig. Der Dienstleister ist verpflichtet, den Einsatz von Unterauftragnehmern auf Verlangen von Delivery Hero unverzüglich zu beenden, insbesondere wenn der Unterauftragnehmer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat. Der Dienstleister stellt Delivery Hero von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Delivery Hero aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmung geltend gemacht werden, es sei denn, der Dienstleister hat dies nicht zu vertreten.

  18. Abtretung

    Der Dienstleister darf seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht an Dritte abtreten.

  19. Verjährung
    1. Die Ansprüche der Parteien gegeneinander verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist.
    2. Die Mängelansprüche verjähren in drei (3) Jahren.
    3. Außervertragliche Schadensersatzansprüche einschließlich der Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
  20. Verhaltenskodex
    1. Delivery Hero führt seine Geschäfte in einer sozial verantwortlichen Art und Weise, um die Arbeitsrechte und die Sicherheit von Personen zu schützen, die an der Produktion, Herstellung und Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, und um jede Form von Sklaverei oder Menschenhandel in der Lieferkette zu beenden und/oder zu verhindern. Delivery Hero erwartet vom Dienstleister, dass er seine Geschäfte in ähnlicher Weise führt. Delivery Hero hat den Verhaltenscodex für Dienstleister angenommen, der unter https://www.deliveryhero.com/supplier-code-of-conduct/verhaltenscodex-fur-lieferanten/ abrufbar ist (der "Kodex") und durch diesen Verweis in diese AGB aufgenommen wird, oder erwartet, dass der Dienstleister seinen eigenen Verhaltenskodex einhält, sofern dieser auf ähnlichen Standards wie der Kodex von Delivery Hero beruht. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kodex jederzeit einzuhalten oder garantiert seinen eigenen Verhaltenskodex einzuhalten, insofern dieser den Standards des Delivery Hero Kodex in ausreichendem Maße ähnelt.
  21. Schlussbestimmungen
    1. Delivery Hero kann dem Dienstleister auf dessen vorherige schriftliche Anfrage hin die schriftliche Genehmigung erteilen, den Namen und das Logo von Delivery Hero in seinen Marketingmaterialien zu verwenden. Delivery Hero ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Erlaubnis jederzeit und ohne Begründung zu widerrufen.
    2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Delivery Hero und dem Dienstleister gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    3. Im Falle der Veräußerung einer DH SE-Tochtergesellschaft hat DH SE für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten das Recht, die internen Geschäftsvorgänge dieser DH SE-Tochtergesellschaft abzuwickeln bzw. den Nutzern dieser DH SE-Tochtergesellschaft Nutzungsrechte an den Leistungen (einschließlich der von DH SE oder der betreffenden DH SE-Tochtergesellschaft lizenzierten oder abonnierten Softwareleistungen, SaaS) einzuräumen, sofern dies im gleichen Nutzungsumfang geschieht. DH SE wird den Dienstleister unverzüglich über den Zeitpunkt der Veräußerung informieren. Ziel von DH SE ist es, die Geschäftsprozesse der aus der Delivery Hero Gruppe ausscheidenden DH SE Tochtergesellschaft für eine Übergangszeit zu sichern.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist sowohl national als auch international der Geschäftssitz von Delivery Hero. Delivery Hero behält sich jedoch das Recht vor, am Gerichtsstand des Dienstleisters zu klagen.
    5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden und gelten als unwirksam. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    6. Der Dienstleister kann ein Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht, das ebenfalls nur dann wirksam ausgeübt werden kann, wenn der Gegenanspruch des Dienstleisters auf demselben Liefervertrag beruht.
    7. Delivery Hero behält sich das Recht vor, diese AGB bezüglich Dauerschuldverhältnissen zu ändern. Im Falle einer Änderung dieser AGB wird Delivery Hero dem Dienstleister die Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen ("Änderungsmitteilung"). Die Änderung wird wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Dienstleister der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an Delivery Hero. Die Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Dienstleister nicht innerhalb der Frist von zwei (2) Wochen (beginnend mit dem Zugang der Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Delivery Hero den Dienstleister in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.